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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der G-Kraft-Fitness Studios

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber des Fitnessstudios "G-Kraft-Fitness" (nachfolgend "Studio" genannt) und natürlichen Personen, die durch Abschluss eines gültigen Mitgliedsvertrages zur Nutzung der vom Studio zur Verfügung gestellten Einrichtungen berechtigt sind (nachfolgend "Mitglieder" genannt).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen der Mitglieder finden keine Anwendung, es sei denn, das Studio hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Individuelle Vertragsabreden mit dem Mitglied haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten sind.

 

§ 2 Zustandekommen des Mitgliedschaftsvertrags
(1) Der Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags erfolgt grundsätzlich durch Angebot des Interessenten und Annahme dieses Angebots durch das Studio.
(2) Bei Nutzung des Online-Verfahrens über die offizielle Website von G-Kraft-Fitness stellt die vollständige und korrekte Übermittlung des elektronischen Anmeldeformulars durch den Interessenten ein verbindliches Vertragsangebot dar. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) durch das Studio.
(3) Der Vertragstext wird durch das Studio dokumentiert und dem Mitglied nach Vertragsschluss in Textform übermittelt.
(4) Für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt § 8 dieser AGB.

 

§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme der im Studio zur Verfügung gestellten Fitness-, Trainings- und Sanitäreinrichtungen (Duschen, WC, Umkleideräume, Spinde) während der ausgewiesenen Öffnungszeiten.
(2) Das Mitglied erhält Zugang zur G-Kraft-Fitness-App, welche Funktionen zur Verwaltung der Mitgliedsdaten, zur Buchung zusätzlicher Dienstleistungen sowie zum digitalen Zutritt zum Studio bietet.
(3) Das Studio wird als sogenanntes „Smart Gym“ betrieben. Ein Personalbetrieb erfolgt nicht regelmäßig. Die Nutzung der Geräte und Einrichtungen erfolgt eigenverantwortlich. Eine Trainingsbetreuung oder persönliche Einweisung ist nicht Bestandteil des Vertrags.
(4) Zusätzlich buchbare Leistungen wie Personal Training sind gegen gesonderte Gebühren über die App abrufbar.

 

§ 4 Haus- und Studioordnung
(1) Die Mitglieder verpflichten sich, die durch das Studio erlassene Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Diese regelt insbesondere Hygienevorschriften, Bekleidungsvorgaben, Gerätenutzung, Mitnahme von Speisen und Getränken sowie sonstiges Verhalten im Studio.
(2) Verstöße gegen die Hausordnung können zur zeitweisen Sperrung des Zugangs oder zur Kündigung des Vertrages führen.

 

§ 5 Zutritt zum Studio
(1) Der Zugang zum Studio erfolgt ausschließlich über einen dem Mitglied zugewiesenen, personalisierten QR-Code, welcher nach Vertragsschluss per E-Mail und über die App bereitgestellt wird.
(2) Die Nutzung dieses QR-Codes ist ausschließlich dem jeweiligen Mitglied gestattet. Eine Überlassung oder Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt.
(3) Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen diese Zutrittsregelung, insbesondere bei unberechtigter Weitergabe des Zugangschips oder bewusster Umgehung der Zutrittskontrolle, ist das Studio berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 150 € zu erheben.

 

§ 6 Mitgliedsbeitrag und Zahlungsabwicklung
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der jeweils vereinbarten Tarifoption. Beiträge sind jeweils vierwöchentlich im Voraus fällig. Einmalige Gebühren, wie etwa für das Startpaket, sind ebenfalls zum Vertragsbeginn zu entrichten.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, ein entsprechendes Mandat zu erteilen und für ausreichende Kontodeckung Sorge zu tragen.
(3) Rücklastschriftgebühren, die durch Verschulden des Mitglieds entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist das Studio berechtigt, den Zutritt zum Studio temporär zu sperren. Bei fortgesetztem Verzug können sämtliche offenen Beiträge bis zum möglichen Kündigungszeitpunkt sofort fällig gestellt werden.

 

§ 7 Vertragslaufzeit, Bonuszeit, Kündigung
(1) Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages beginnt mit dem im Vertrag definierten "Startdatum der Mitgliedschaft".
(2) Eine beitragsfreie Probe- oder Bonuszeit wird nicht gewährt. Die ordentliche Vertragslaufzeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Startdatum, ab dem auch die Beitragspflicht gilt.
(3) Ist eine Mindestlaufzeit vertraglich vereinbart, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt. Nach der Erstlaufzeit ist eine monatliche Kündigung möglich.
(4) Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied gegen § 5 Abs. 2 verstößt oder mit zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform. Alternativ ist eine elektronische Kündigung über die App oder Website des Studios zulässig.

 

§ 8 Minderjährige Mitglieder
(1) Personen unter Vollendung des 14. Lebensjahres sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
(2) Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ist der Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters möglich.

 

§ 9 Haftungsregelungen
(1) Die Nutzung der Einrichtungen des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Das Studio haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch das Studio, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das Studio nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Eine Haftung für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird ausgeschlossen, es sei denn, dieser beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios.

(5) Das Mitglied ist verpflichtet, seine gesundheitliche Eignung für das Training eigenverantwortlich sicherzustellen. Eine medizinische Beratung erfolgt nicht durch das Studio.

 

§ 10 Nichtübertragbarkeit der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft sowie die damit verbundenen Nutzungsrechte sind höchstpersönlich und nicht übertragbar.
(2) Eine Übertragung des Vertragsverhältnisses bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Studios in Schriftform.

 

§ 11 Ruhen der Mitgliedschaft
(1) Auf Antrag des Mitglieds kann die Mitgliedschaft bei Vorliegen triftiger gesundheitlicher Gründe ruhend gestellt werden.
(2) Das Ruhen ist nur zum Monatsbeginn und für volle Monate bis zu einer maximalen Gesamtdauer von sechs Monaten pro Kalenderjahr möglich.
(3) Ein ärztliches Attest ist dem Antrag beizufügen.
(4) Während des Ruhens der Mitgliedschaft ruhen auch sämtliche vertraglichen Leistungspflichten. Die Laufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der genehmigten Ruhezeit.

 

§ 12 Öffnungszeiten

Das Studio behält sich vor, die Öffnungszeiten aus triftigem Grund anzupassen. Triftige Gründe können insbesondere betriebliche Erfordernisse, gesetzliche Vorgaben, Wartungsarbeiten oder Ereignisse höherer Gewalt sein. Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig und in geeigneter Weise (z. B. durch Aushang im Studio oder auf unserer Website) bekannt gegeben. Ein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten besteht nicht.

 

§ 13 Vorübergehende Schließungen

Das Studio behält sich vor, den Trainingsbetrieb vorübergehend einzuschränken oder das Studio zeitweise zu schließen, wenn dies aufgrund von Wartungs-, Reparatur- oder Renovierungsarbeiten erforderlich ist. Solche Maßnahmen werden – soweit möglich – frühzeitig angekündigt und in einem für die Mitglieder zumutbaren Rahmen durchgeführt. Ein Anspruch auf Beitragsminderung oder -rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht, sofern die Schließung nur von kurzer Dauer ist und der wesentliche Nutzungsumfang nicht beeinträchtigt wird.

 

 § 14 Videoüberwachung
(1) Zum Zweck der Gefahrenabwehr und zum Schutz der Einrichtung behält sich das Studio vor, öffentlich zugängliche Bereiche (ausgenommen Umkleiden und sanitäre Einrichtungen) per Video zu überwachen.
(2) Die Aufnahmen werden ausschließlich zum genannten Zweck verwendet und spätestens nach 48 Stunden gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

§ 15 Datenschutz
(1) Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung, Mitgliederverwaltung, Zahlungsabwicklung sowie zur Bereitstellung studio­bezogener Leistungen (z. B. App-Zugang, Kommunikation).

(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister), auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder das Mitglied ausdrücklich eingewilligt hat.

(4) Mitglieder haben die gesetzlichen Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit).

(5) Zur Geltendmachung dieser Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz kann sich das Mitglied jederzeit an das Studio wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Impressum sowie in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Studios einsehbar.

(6) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung des Studios zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist.

 

§ 16 Streitbeilegungsverfahren
Das Studio ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

 

§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Das Studio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern berechtigte Interessen vorliegen.
(2) Mitglieder werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informiert.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt.

 

§ 18 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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